Individuelle Förderung!
Gemeinsam können wir etwas bewirken
Formelles
Bitte beachten Sie:
Alle Termine können 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden.
Werden Termine nicht rechtzeitig abgesagt, muss ich leider 50% des Preises berechnen.
Termine, die ohne Mitteilung nicht wahrgenommen werden, berechne ich voll.
Bei Verspätungen endet die Therapie Sitzung wie geplant und ich berechne den vollen Preis.
Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten der Förderung vom Jugendamt:
In Deutschland werden unter bestimmten Bedingungen die Kosten einer Dyskalkulie-Förderung von den Jugendämtern übernommen. Die Hürden hierfür sind in den einzelnen Kommunen unterschiedlich hoch.
Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Kosten einer Förderung gemäß § 35a SozGB VIII (Eingliederungshilfe) vom Jugendamt gewährt:
- Suchen Sie einen Kinderpsychologen auf, der die entsprechende Untersuchung durchführen kann.
- Die Schule muss bestätigen, dass sie das Kind nicht entsprechend seiner Bedürfnisse fördern kann.
- Dem Kind droht eine seelische oder faktische Behinderung durch die Dyskalkulie. Die Folgen einer vorhandenen Dyskalkulie können nicht durch das Umfeld des Kindes aufgefangen werden. Hinweis: Sofern das Kind z. B. in ein Vereinsleben integriert ist, viele Freunde hat etc., wird häufig davon ausgegangen, dass das soziale Umfeld aufkommende seelische oder tatsächliche Behinderungen (z.B. im täglichen Leben entstehende Probleme durch Nicht-so-gut-rechnen-Können) auffangen kann.